Nächst-Best-Prinzip erklärt

Bei einem medizinischen Notfall gilt in der Schweiz zum Wohle der Bevölkerung das Nächst-Best-Prinzip. «Handeln die Leitstellen gemäss der Nächst-Best-Strategie, erhöht dies die Überlebens- und Genesungschancen der Patientinnen und Patienten,» erklärt Dr. med. Laila Schmidt, Notärztin und Ärztliche Leitung der AAA Alpine Air Ambulance.
Wie funktioniert das Nächst-Best-Prinzip eigentlich? Durch die direkte Alarmierung über die Notrufzentrale 144 wird nach dem Nächst-Best-Prinzip immer das voraussichtlich am schnellsten eintreffende und geeignetste Rettungsmittel disponiert. Die Rettungsdienste sind verpflichtet, lebensbedrohlich erkrankte Patientinnen und Patienten in das nächstgelegene geeignete Spital zu transportieren. Dies soll die Zeit bis zur definitiven medizinischen Versorgung verkürzen und so die Überlebenschancen sichern. Warum und bei welchen Indikationen jede Sekunde zählt, fasst Dr. Laila Schmidt zusammen:
«Bei zeitkritischen Diagnosen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Polytrauma spielt für den Patienten nicht nur die Einhaltung der Hilfsfrist, sondern auch die Prähospitalzeit eine entscheidende Rolle. Unter Prähospitalzeit versteht man die gesamte Zeitspanne zwischen Notrufeingang und Eintreffen in der Klinik. Diese wird definitiv verkürzt, wenn das nächste verfügbare Rettungsmittel so schnell als möglich zum Patienten gesendet wird.»
Eine möglichst schnelle und qualifizierte Behandlung erhöht die Überlebenschancen und verringert das Risiko von Folgeschäden bei Verletzten und akut Erkrankten. «Genau,» sagt Notärztin Schmidt «Und es gibt noch eine weitere Definition von Nächst-Best: Damit Patienten die, für ihre Erkrankung oder Verletzung, bestgeeignete Klinik möglichst schnell erreicht, bietet sich oftmals der Einsatz der Luftrettung an. Handeln die Leitstellen gemäss der Nächst-Best-Strategie, erhöht dies die Überlebens- und Genesungschancen: Demnach sollte immer, wenn aufgrund des Meldebildes zu erwarten ist, dass ein Transport mit dem Helikopter einen medizinisch relevanten Zeitvorteil bringt, die Luftrettung parallel zum bodengebundenen Rettungsdienst angefordert bzw. disponiert werden.»
Bis die Notärztin, der Notarzt eintrifft, ist jeder aufgefordert bzw. nach Art. 128 StGB verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten:
«Niemand sollte Angst vor einer Wiederbelebung (Reanimation) haben. Man kann nichts falsch machen! Das ist eine wichtige Botschaft. Nur nichts tun ist falsch. Bis wir vom Rettungsdienst, und wir Notärzte eintreffen, vergehen Minuten, die über Leben und Tod entscheiden. Wenn wir ankommen, sind wir immer froh, wenn die Angehörigen oder Umstehenden schon mit der Reanimation begonnen haben.»
Wie Laien und sogar Kinder reanimieren können und worauf bei der Ersten Hilfe zu achten ist, erklärt Laila Schmidt, Notärztin der AAA , in einem ausführlichen Beitrag über die Laien-Reanimation der nächste Woche hier im News-Blog erscheint.
Erklärvideo: Nächst-Best-Prinzip
Dr. med. Laila Schmidt, Notärztin der AAA Alpine Air Ambulance auf dem Heliport Birrfeld AG