Kanton Schaffhausen erteilt Rettungsdienstbewilligung
Der Kanton Schaffhausen hat die Alpine Air Ambulance (AAA) Anfang Oktober 2013 «zur Erbringung von Leistungen des Ambulanz- und Rettungswesens im Kanton Schaffhausen» zugelassen. Die Zulassung wird im Rahmen des Binnenmarktgesetzes basierend auf der Rettungsdienstbewilligung des Kantons Zürich sowie dem kantonalen Gesundheitsgesetz erteilt. Die Bewilligung erlaubt der AAA im Kanton Schaffhausen nur im begrenzten Umfang tätig zu sein, d.h. im Regelfall nur für kantonsübergreifende Transporte. Grund für dieses kantonale Bewilligungsgesuch der AAA war es, eine zweifelsfreie rechtliche Basis für diese kantonsübergreifenden Transporte zu haben.
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